Zum 01.01.2012 sind Änderungen im Bereich der Förderungen aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise zu den Förderprogrammen unten auf dieser Seite
Jeder Mensch möchte im Alter möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wenn Bewegungseinschränkungen zunehmen, können allerdings einige Maßnahmen zur Erleichterung alltäglicher Bewegungsabläufe notwendig werden. Solche Maßnahmen können z. B. der Einbau einer Fahrrampe für Rollstühle, die Verbreiterung von Türen, die Installation eines Treppenliftes oder der Einbau einer bodengleichen Dusche sein.
Als Anreiz stehen zahlreiche Fördertöpfe in der EU, beim Bund, den Ländern und Gemeinden zur Verfügung, die abhängig von der individuellen Situation genutzt werden können. Fast alle Fördermittel müssen aber zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt werden.
Die KfW-Bank bietet das Förderprogramm 155 „Altersgerecht Umbauen - Wohnraum Modernisieren“ an und finanziert mit zinsgünstigen Krediten alle Maßnahmen, die Menschen unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht.
Das Programm „Altersgerecht umbauen“ (barrierefrei), welches bisher aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert wurde, war bis Ende 2011
befristet. Dieses Programm läuft aber nicht ganz aus sondern wird nun (seit dem 01.01.2012) mit eigenen Mitteln von der KfW weitergeführt. Dies aber mit veränderten Konditionen!
Wichtig: Die Zuschussvariante ist seit dem 01.01.2012 komplett eingestellt worden. Die Förderung beschränkt sich also auf attraktive Zinssätze.
Aber auch bei den Zinssätzen gibt es Änderungen zu dem bisherigen Programm. Ab dem 01. April 2012 sollen die Konditionen dieses Angebots noch einmal überarbeitet werden um das Programm insgesamt zu vereinfachen. Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden
Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können mit Hilfe von zinsgünstigen Darlehen oder Krediten finanziert werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Förderbank.
Sonstige Förderungen
Auch die Pflegeversicherungen der Krankenkassen fördern Baumaßnahmen in Richtung Barrierefreiheit mit finanziellen Zuschüssen: